Sichtbarkeits-Check
Menü

Barrierefreie Website: PflichtMuss meine Website barrierefrei sein?

Timm Engel Stand 7 Minuten

Alle Fragen im Ratgeber

Wen das Gesetz betrifft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt nach § 1 Abs. 3 BFSG (öffnet in neuem Tab) für bestimmte Dienstleistungen, „die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden“. Für die Website eines Betriebs ist vor allem Nummer 5 wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Was damit gemeint ist, steht in § 2 Nr. 26 BFSG (öffnet in neuem Tab). Es geht um Angebote über Websites oder Apps, die „auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden“.

Gemeint sind also Websites, über die Privatkunden einen Vertrag schließen wollen, ein Shop etwa oder eine Bestellung. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennt in ihren Fragen und Antworten (öffnet in neuem Tab) einen Lieferdienst mit Online-Bestellung als Beispiel, weil dessen Website „auf den Abschluss eines Verbrauchervertrages abzielt“.

Eine Website, die nur zeigt, wer Sie sind und wie man Sie erreicht, beschreibt dieser Wortlaut nicht. Ob Ihre Terminbuchung oder Ihr Anfrageformular schon dazu zählt, hängt davon ab, ob darüber ein Vertrag mit einem Privatkunden zustande kommt.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

§ 3 Abs. 3 BFSG (öffnet in neuem Tab) ist kurz: „Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.“ Wer ein Kleinstunternehmen ist, regelt § 2 Nr. 17.

10
Weniger als zehn Beschäftigte und dazu höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme: So bestimmt das Gesetz ein Kleinstunternehmen.§ 2 Nr. 17 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 21.10.2026.

Beide Bedingungen gehören zusammen. Ein Betrieb mit acht Leuten und drei Millionen Euro Umsatz fällt nicht unter die Ausnahme, es sei denn, seine Bilanzsumme liegt bei höchstens 2 Millionen Euro.

Was das Gesetz verlangt

Barrierefrei ist ein Angebot laut § 3 Abs. 1 BFSG (öffnet in neuem Tab), wenn Menschen mit Behinderungen es „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ finden und nutzen können. Die Einzelheiten stehen in einer eigenen Verordnung, der BFSGV, die laut § 22 BFSGV (öffnet in neuem Tab) am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist.

Für den elektronischen Geschäftsverkehr nennt § 19 BFSGV (öffnet in neuem Tab) zusätzliche Punkte. Dazu gehören Angaben zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen und Funktionen für Anmeldung, Sicherheit und Bezahlung, die „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ sein müssen.

Wer unter das Gesetz fällt, muss außerdem nach § 14 BFSG (öffnet in neuem Tab) Informationen zu seiner Dienstleistung erstellen und barrierefrei zugänglich machen. Welche technischen Normen dabei gelten, veröffentlicht die Bundesfachstelle, in ihren Fragen und Antworten nennt sie die Norm EN 301 549.

Was bei Verstößen im Gesetz steht

Bußgelder betreffen nur Betriebe, die unter das Gesetz fallen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gehören nach § 3 Abs. 3 nicht dazu.

Für alle anderen nennt § 37 BFSG (öffnet in neuem Tab) zwei Rahmen, je nach Verstoß. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Dienstleistung anbietet, die die Anforderungen nicht erfüllt (Abs. 1 Nr. 8), für den sieht Absatz 2 eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro vor. Für die übrigen Fälle, etwa eine verlangte Auskunft, die nicht erteilt wird (Abs. 1 Nr. 6), liegt der Rahmen bei bis zu 10.000 Euro.

Kontrolliert wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät, prüft aber selbst nicht (öffnet in neuem Tab). Das ist keine Rechtsberatung.

Was Sie auch ohne Pflicht verbessern können

Eine barrierefreie Website hilft allen, die sie am Handy, mit schlechten Augen oder ohne Maus benutzen. Die Werte dafür stehen in den internationalen Richtlinien WCAG 2.2 (öffnet in neuem Tab) des W3C.

Kontrast

Text braucht laut WCAG ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zum Hintergrund, große Schrift 3 zu 1. Hellgrauer Text auf Weiß kann darunter fallen.

Schriftgröße

Der Text muss sich auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass Inhalt oder Bedienung verloren gehen.

Alternativtexte

Jedes Bild mit Inhalt bekommt eine kurze Beschreibung, die eine Vorlese-Software statt des Bildes ansagt.

Tastatur

Alles auf der Seite muss sich mit der Tastatur bedienen lassen, und man muss sehen, wo man gerade ist.

So prüfen Sie Ihre Seite in zehn Minuten selbst:

  • Mit der Tab-Taste durch die Seite gehen: Erreichen Sie jeden Link und jedes Feld, und sehen Sie immer, wo Sie sind?
  • Im Browser auf 200 Prozent vergrößern: Bleibt alles lesbar und bedienbar?
  • Bilder durchgehen: Hat jedes Bild mit Inhalt eine Beschreibung?
  • Ihr Formular ausfüllen, ohne die Maus zu benutzen

Wo Sie Hilfe bekommen

Für die rechtliche Frage ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine gute erste Adresse. Sie schreibt: „Wir beraten Kleinstunternehmen unabhängig und kostenfrei.“ (Beratungsangebote (öffnet in neuem Tab))

Für die Website selbst gilt: Kontrast, Schriftgröße, Alternativtexte und Bedienung per Tastatur sind beim Neubau leichter als beim Nachbessern. Bei jeder Website, die ich baue, gehören sie zu den Prüfungen vor dem Livegang, mehr dazu auf meiner Seite über Websites für Betriebe in Bielefeld.

Was eine Website kostet und welche weiteren Pflichten Arbeit machen, steht im Ratgeber Was kostet eine Website?. Wie gut Ihre heutige Seite am Handy funktioniert, sehen Sie im kostenlosen Sichtbarkeits-Check.

Fragen zur Barrierefreiheit

Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an: 0171 644 22 66

Gilt das BFSG für meine Website ohne Shop?

Nach dem Wortlaut nur, wenn über die Website ein Vertrag mit Privatkunden angebahnt wird. § 2 Nr. 26 BFSG (öffnet in neuem Tab) spricht von Angeboten „im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags“. Eine Seite, die nur informiert, nennt das Gesetz nicht. Das ist keine Rechtsberatung.

Ich habe weniger als zehn Mitarbeiter. Bin ich raus?

Wenn dazu Ihr Jahresumsatz oder Ihre Bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt und Sie Dienstleistungen anbieten, gilt die Pflicht aus § 3 Abs. 1 für Sie nicht. So steht es in § 3 Abs. 3 (öffnet in neuem Tab) und § 2 Nr. 17 BFSG.

Zählt eine Online-Terminbuchung?

Das hängt davon ab, ob über die Buchung ein Vertrag mit einem Privatkunden zustande kommt. Die Bundesfachstelle stellt darauf ab, ob die Website „auf den Abschluss eines Verbrauchervertrages abzielt“. Im Zweifel fragen Sie dort nach, Kleinstunternehmen berät sie kostenfrei.

Wer kontrolliert das?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät, prüft aber nicht (öffnet in neuem Tab).

Was kostet eine barrierefreie Website?

Das hängt davon ab, wie viel an Ihrer heutigen Seite fehlt und ob Sie neu bauen. Eine Zahl nenne ich hier nicht. Wovon der Preis einer Website abhängt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Website?.

Ist meine Seite barrierefrei, wenn Lighthouse 100 Punkte zeigt?

Nicht automatisch. Manuelle Prüfungen wie Tastaturfokus und Tab-Reihenfolge fließen laut Google (öffnet in neuem Tab) nicht in die Punktzahl ein. Gehen Sie die Checkliste aus diesem Artikel zusätzlich durch.

  • Google-Profil
  • Bewertungen
  • Google Maps
  • Google-Suche
  • KI-Antworten
  • Website

Ihre sechs Noten besprechen wir in 20 Minuten. Ich rufe Sie innerhalb von 24 Stunden an.

AnrufenSichtbarkeits-Check anfordern