Der Name, wie er auf dem Schild steht
Wann ein Google-Unternehmensprofil gesperrt werden kann, steht in den Richtlinien von Google. Beim Namen droht Google die Sperre ausdrücklich an: Er soll so lauten wie auf Ladenschild, Website, Briefpapier und gegenüber Kunden.
Dazu schreibt Google: „Es ist nicht erlaubt, dem Namen eines Unternehmens unnötige Informationen hinzuzufügen. Bei Nichtbeachtung kann das entsprechende Unternehmensprofil gesperrt werden.“ Als unzulässige Beispiele nennt Google selbst „Euromaster Kfz-Werkstatt“ und „Sportpalast in Berlin-Mitte“.
Für einen Handwerker hieße das: „Elektro Mustermann“ ist erlaubt, „Elektro Mustermann: Elektriker Bielefeld 24h“ nicht, wenn der Betrieb draußen nicht so heißt. (Betrieb erfunden.) Auch „GmbH“ oder Sonderzeichen gehören nur in den Namen, wenn Sie das mit Schild, Visitenkarte oder Rechnung belegen können.
Gegen die Richtlinie verstößt so ein Name nur, wenn der Betrieb im Alltag anders heißt. Das lässt sich von außen nicht prüfen, deshalb steht hier „tragen“ und kein Urteil.
Wie Sie den Namen beim Anlegen richtig eintragen, steht im Ratgeber Google-Unternehmensprofil erstellen.
Kategorien: was Ihr Betrieb ist
Google verlangt, „so wenige Kategorien wie möglich“ zu wählen und sie „nicht einfach als Keywords“ zu verwenden. Die Probe dafür ist ein Satz: Die Kategorie muss zu „Dieses Unternehmen IST…“ passen und nicht zu „Dieses Unternehmen HAT…“.
Google erklärt das an einem Motel mit Swimmingpool. Richtig ist „Motel“, falsch wäre „Schwimmbad“, denn der Pool ist etwas, das das Motel hat.
Adresse oder Einzugsgebiet
Kommen Kunden zu Ihnen, zeigt das Profil Ihre echte Adresse. Ein Postfach oder eine gemietete Briefkasten-Adresse, ein sogenanntes virtuelles Büro, lässt Google nicht zu.
Fahren Sie zu Ihren Kunden und empfangen niemanden, gehört die Adresse nicht ins Profil. Google nennt dafür selbst ein Beispiel: „Wenn Sie beispielsweise Klempner sind und Ihr Unternehmen von Ihrer Privatadresse aus geführt wird, löschen Sie die Adresse aus Ihrem Unternehmensprofil.“
Stattdessen tragen Sie ein Einzugsgebiet ein. Laut Google sollte es nicht weiter als ungefähr zwei Autostunden um Ihren Standort reichen, für manche Betriebe darf es größer sein.
Ein Betrieb, ein Profil
„Es sollte nur ein Profil pro Unternehmen angelegt werden“, schreibt Google. Sonst kann es laut Google „zu Problemen bei der Darstellung Ihrer Informationen auf Google Maps und in der Google Suche kommen“.
Eigene Profile sind nur für wirklich getrennte Standorte vorgesehen, mit eigenem Einzugsgebiet und eigenen Mitarbeitern. Wer zu Kunden fährt und keinen zweiten Standort hat, bekommt laut Google genau ein Profil.
Gibt es Ihren Betrieb bei Google schon, etwa von einem früheren Mitarbeiter angelegt, übernehmen Sie dieses Profil, statt ein neues anzulegen. Wie das geht, steht in den Fragen im Ratgeber Google-Unternehmensprofil erstellen.
Gesperrt: so legen Sie Einspruch ein
Profile, die gegen die Richtlinien verstoßen, „können gesperrt oder deaktiviert werden“, schreibt Google in seiner Hilfe zu gesperrten Profilen. Bevor Sie Einspruch einlegen, muss Ihr Profil allen Richtlinien entsprechen, also erst Name, Kategorie und Adresse korrigieren.
So läuft der Einspruch nach der Google-Hilfe:
- Das Einspruchstool für Unternehmensprofile aufrufen und mit dem Google-Konto anmelden, das zum Profil gehört.
- Das gesperrte Profil auswählen und die Entscheidung, gegen die Sie Einspruch einlegen. Das Tool zeigt Datum, Grund und die betroffene Richtlinie.
- Nachweise hochladen, etwa Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Steuerbescheinigung oder eine Rechnung für Strom, Telefon oder Internet. Name und Adresse darauf müssen zum Profil passen.
- Im Textfeld kurz erklären, warum das Profil wieder freigeschaltet werden sollte, und absenden.
Die Entscheidung kommt per E-Mail. Wird der Einspruch abgelehnt, können Sie eine erneute Überprüfung beantragen, mit Nachweisen, die beim ersten Mal fehlten. Wegen gekaufter oder gefälschter Bewertungen kann Google ein Profil außerdem auf andere Weise einschränken, das steht im Ratgeber Google-Bewertungen kaufen.
Mitbewerber mit Suchbegriffen im Namen melden
Steht ein Mitbewerber mit „Bielefeld“ oder seiner Leistung im Namen vor Ihnen, prüfen Sie zuerst, ob das sein echter Name ist. Im Impressum seiner Website steht, wie der Betrieb tatsächlich heißt, denn das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt dort den Namen.
Weicht der Name im Profil ab, können Sie in Google Maps eine Änderung vorschlagen. So beschreibt es die Google-Maps-Hilfe:
- In Google Maps mit Ihrem Google-Konto anmelden.
- Den Betrieb suchen und „Änderung vorschlagen“ wählen.
- Beim Namen des Orts den richtigen Namen eintragen, so wie er im Impressum steht.
- Absenden. Google prüft den Vorschlag.
Google bittet darum, ein Foto beizufügen. Fotos sind aber öffentlich und werden mit Ihrem Namen angezeigt.
Bei gefälschten Einträgen oder Spam gibt es außerdem den Weg, das ganze Unternehmen zu melden. Ob Ihr eigenes Profil alle Richtlinien erfüllt, prüfe ich, wenn ich Ihr Google-Unternehmensprofil optimiere.
